Service

Über die einzelne Maßnahme hinaus: laufende Betreuung, hilfreiche Werkzeuge und gebündeltes Fachwissen für Ihren Baumbestand.
WARTUNGSVERTRÄGE

Verkehrssicherheit

ohne Erinnerung

Als Eigentümer sind Sie verkehrssicherungspflichtig.

Mit einem Wartungsvertrag übernehmen wir die wiederkehrende Kontrolle im festen Turnus – fristgerecht, dokumentiert, entlastend.

BASIS

Regelkontrolle

Für private Eigentümer mit überschaubarem Bestand.

Jährliche Sichtkontrolle Kontrollprotokoll je Baum Maßnahmen-Empfehlung
Rundum

Vollbetreuung

Kontrolle und Pflege aus einer Hand.

Alles aus „Komfort" Pflege­maßnahmen inklusive Bereitschaft nach Sturm Fester Ansprechpartner
SCHONZEITEN

Wann darf geschnitten werden?

Nach § 39 BNatSchG ist das Roden und „Auf-den-Stock-Setzen" von Gehölzen vom 1. März bis 30. September untersagt. Schonende Form- und Pflegeschnitte bleiben ganzjährig zulässig.
Rückschnitt zulässig Schonzeit (nur Pflegeschnitt)

Unverbindliche Orientierung. Maßgeblich sind das Bundesnaturschutzgesetz, Landesrecht und örtliche Baumschutzsatzungen.

Fragen rund um Ihre Bäume? Sprechen wir darüber.

Kostenlose Ersteinschätzung – telefonisch oder vor Ort.