Service
Über die einzelne Maßnahme hinaus: laufende Betreuung, hilfreiche Werkzeuge und gebündeltes Fachwissen für Ihren Baumbestand.
WARTUNGSVERTRÄGE
Verkehrssicherheit
ohne Erinnerung
Als Eigentümer sind Sie verkehrssicherungspflichtig.
Mit einem Wartungsvertrag übernehmen wir die wiederkehrende Kontrolle im festen Turnus – fristgerecht, dokumentiert, entlastend.
BASIS
Regelkontrolle
Für private Eigentümer mit überschaubarem Bestand.
Jährliche Sichtkontrolle
Kontrollprotokoll je Baum
Maßnahmen-Empfehlung
KOMFORT
EMPFOHLEN
Kontrolle & Kataster
Für Kommunen, Hausverwaltungen und größere Bestände.
Turnus nach Baumzustand
Digitales Baumkataster
Fristenmanagement & Erinnerung
Jahresbericht
Rundum
Vollbetreuung
Kontrolle und Pflege aus einer Hand.
Alles aus „Komfort"
Pflegemaßnahmen inklusive
Bereitschaft nach Sturm
Fester Ansprechpartner
SCHONZEITEN
Wann darf geschnitten werden?
Nach § 39 BNatSchG ist das Roden und „Auf-den-Stock-Setzen" von Gehölzen vom 1. März bis 30. September untersagt. Schonende Form- und Pflegeschnitte bleiben ganzjährig zulässig.
Jan
Feb
Mär
Apr
Mai
Jun
Jul
Aug
Sep
Okt
Nov
Dez
Rückschnitt zulässig
Schonzeit (nur Pflegeschnitt)
Unverbindliche Orientierung. Maßgeblich sind das Bundesnaturschutzgesetz, Landesrecht und örtliche Baumschutzsatzungen.
Fragen rund um Ihre Bäume? Sprechen wir darüber.
Kostenlose Ersteinschätzung – telefonisch oder vor Ort.